Ferienwohnung kaufen in der Schweiz

Rechtliche Hinweise für Käufer

Der Erwerb einer Ferienimmobilie in der Schweiz bietet eine reizvolle Kombination aus Freizeitvergnügen und Kapitalanlage. Die Ferienimmobilie selbst zu nutzen und gleichzeitig vom Wertzuwachs und einer Vermietung zu profitieren, ist eine attraktive Möglichkeit. Doch der Kauf von Zweitwohnungen unterliegt strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die unbedingt beachtet werden sollten.

Rechtliche Vorgaben und Nutzungsvorschriften im Überblick

Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 ist der Bau von neuen Zweitwohnungen stark eingeschränkt. Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligen. Das bedeutet für Kaufinteressenten:

  • Fokus auf bestehende Ferienwohnungen (keine Neubauten von Zweitwohnungen mehr möglich)
  • Ausweichen auf Gemeinden unter der 20 %-Grenze
  • Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei der Bewilligung

Diese Regelung soll den Schutz der Bergregionen und die Begrenzung von Übernutzung sicherstellen.

Auch die Nutzung unterliegt klaren Regeln:

  • Dauerhafte Vermietung oder gewerbliche Nutzung meist unzulässig
  • Kurzzeitvermietungen (z. B. Airbnb) sind kantonal unterschiedlich geregelt
  • Stockwerkeigentum kann zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringen

Kann ich als Ausländer eine Ferienwohnung in der Schweiz kaufen?

Der Kauf durch Ausländer ist grundsätzlich möglich, allerdings stark reglementiert durch die sogenannte Lex Koller. Für ausländische Käufer gelten folgende Bedingungen:

  • Kauf ist nur in bewilligten Gemeinden (Fremdenverkehrsorten) erlaubt
  • Eine behördliche Genehmigung durch die kantonale Instanz ist erforderlich
  • Es bestehen Beschränkungen hinsichtlich Wohnfläche (ca. 200 m² netto)
  • Auch die Nutzung ist geregelt – etwa bei Vermietung oder Eigentumsübertragung