Arbeitsbewilligung in der Schweiz
Voraussetzungen und Verfahren im Überblick
Wer braucht eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz?
Grundsätzlich ist immer eine gültige Arbeitsbewilligung erforderlich, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Die Regelungen richten sich nach der Staatsangehörigkeit, der Dauer des Aufenthalts und der Art der Beschäftigung. Grundlage sind das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA.
Wie unterscheiden sich die Bewilligungen für EU/EFTA-Bürger und Drittstaatsangehörige?
Für EU/EFTA-Bürger ist der Zugang zum Arbeitsmarkt weitgehend liberalisiert. Bei Anstellungen über drei Monaten ist eine Aufenthaltsbewilligung (L oder B) notwendig, Kurzzeiteinsätze bis 90 Tage unterliegen dem Meldeverfahren.
Drittstaatsangehörige müssen strengere Vorgaben erfüllen: Nur qualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und Einhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen erhalten eine Bewilligung – und das nur innerhalb begrenzter Kontingente.
Begleitung durch alle Phasen des Bewilligungsverfahrens
Die Beantragung erfolgt über den Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen Behörde – die Bearbeitung kann je nach Situation mehrere Wochen dauern. Wir unterstützen Sie oder Ihr Unternehmen während des gesamten Prozesses: von der Erstberatung über die Antragsstellung bis zur erfolgreichen Erteilung der Bewilligung. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Effiziente Lösungen für internationale Rekrutierungen
Wir beraten Unternehmen wie auch Privatpersonen kompetent bei der Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, übernehmen die Kommunikation mit Behörden und begleiten Sie professionell durch den gesamten Prozess. Jetzt Beratung anfragen.